Richtlinien zur Junioren – Hallenmeisterschaft
2010 /2011
im Fußballkreis Passau
Veranstalter
Veranstalter ist der Bayerischen Fußball Verbandes, sowie der Fußballkreis Passau.
Rechtliche Grundlage
Die Fußballspiele in der Halle werden nach den „Richtlinien für Hallenfußball“ des
BFV, und den nachstehenden Ergänzungen für den Fußballkreis Passau durchgeführt.
Sagt eine Mannschaft die Teilnahme ab versucht die Kreisjugendleitung einen Ersatz
zu finden. Wird kein Ersatz gefunden bzw. erscheint ein Verein ohne Angabe von
Gründen nicht zum Turnier, erstellt die Turnierleitung einen neuen Spielplan. Die
ausgefallenen bzw. nicht stattfindenden Spiele werden dann jeweils mit 3 Punkten und
2:0 Toren für die verbleibenden Teilnehmer gewertet. Die Turnierleitung kann bei
entsprechender Erfordernis die Halbfinalpaarungen in den Endturnieren um die
Landkreis- oder Kreismeisterschaften (in allen Altersklassen) drehen. Die Kreismeister
sind verpflichtet bei der Bezirksmeisterschaft anzutreten.
Spielberechtigung
(1) Grundsätzlich gelten die Spielberechtigungsbestimmungen der Spiel- und
Jugendordnung (SpO, JO) entsprechend. Kann der Spielerpass nicht vorgelegt
werden, legitimieren sich Junioren analog nach § 18 (2) JO. Bei Fehlen eines oder
mehrerer Pässe sind die Spiele einzeln als verloren zu werten, wenn der Pass/die
Pässe nicht unmittelbar nach Spielschluss vom letzten Vorrundenspiel/Spiel des
Tages vom betroffenen Verein vorliegt/vorliegen.
(2) Vor Beginn des ersten Spieles hat jede teilnehmende Mannschaft eine Spielerliste
(BFV-Hallenspielbericht) der zum Einsatz kommenden Spieler bei der
Turnierleitung abzugeben, die bis zum Turnierende ergänzt werden kann.
(3) Die Passkontrolle ist jeweils vor dem ersten Einsatz eines Spielers durchzuführen.
Alle Spiele gelten passrechtlich ausnahmslos als Privatspiele.
(4) Bei Teilnahme von mehreren Mannschaften in der gleichen Altersklasse eines
Vereins, kann ein Spieler nur in einer Mannschaft pro Runde (Vorrunde,
Zwischenrunde, Endrunde) eingesetzt werden.
(5) Ein Spieler kann grundsätzlich nur an einem Turnier (egal welcher Altersklasse)
pro Tag teilnehmen. Ein Spieler kann aber an verschiedenen Tagen in
verschiedenen (erlaubten) Altersklassen seines Vereins teilnehmen.
Spielberechtigung für Teilnehmer der Sonderunden für C - D - E - F - Junioren
Sinn und Zweck der Sonderrunde ist, dass Spieler aus den zweiten Mannschaften
einen entsprechenden Hallenspielbetrieb angeboten bekommen. Sie sollen nicht dem
Leistungsdruck der 1. Mannschaften zum Opfer fallen und nur „Bankdrücker“ bleiben,
sondern selbst aktiv spielen können.
(1) Für die 2. Mannschaften der C – D – E – F - Junioren wird eine Sonderrunde mit
Vorrunde und Endturnier gespielt.
(2) Auf Landkreisebene kann ein Spieler nur in einer Mannschaft der gleichen
Altersklasse seines Vereins eingesetzt werden.
(3) Spieler die bereits in der 1. Mannschaft eingesetzt wurden (bzw. auf dem
Spielbericht standen) haben in den 2. Mannschaften kein Spielrecht.
(4) Beim Endturnier werden die Spielberichte der Teilnehmer mit den
Spielberichten der 1. Mannschaften verglichen. Wird ein Spieler, der in der 1.
Mannschaft auf dem Spielbericht stand trotzdem eingesetzt, werden die Spiele
mit 3 Punkten und 2:0 Toren für den Gegner gewertet.
Mannschaften
(1) Die Zahl der pro Spiel zugelassenen Spieler richtet sich nach der Spielfeldgröße.
Im Fußballkreis Passau sind in allen Hallen folgende Auswechselspieler
zugelassen: E - und F-Junioren ( 5 Feldspieler, 1 Torwart, 6 Auswechselspieler )
(2) D-Junioren bis A-Junioren ( 4 Feldspieler, 1 Torwart, 5 Auswechselspieler )
(3) Auf der Auswechselbank dürfen nur die Spieler sitzen, die zum jeweiligen Spiel
gehören, sowie maximal drei weitere Personen.
(4) Der Spielführer ist verantwortlich, dass die Zahl der Spieler seiner Mannschaft auf
dem Spielfeld die zugelassene Zahl nicht übersteigt.
(5) Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl Spieler im Spiel, so ist dieses
zu unterbrechen. Für die Dauer von 2 Minuten muss diese Mannschaft mit einem
Spieler weniger als zulässig spielen. Der Spielführer hat die Spieler zu bestimmen,
die das Spielfeld verlassen müssen.
(6) Ein fliegender Wechsel ist erlaubt. Das Verlassen und Betreten des Spielfeldes
muss immer von derselben Stelle erfolgen, und zwar von der Auswechselbank.
(Ausnahme: verletzte Spieler). Der Torwartwechsel in einer Mannschaft kann nur
während einer Spielruhe erfolgen. Ein fliegender Wechsel ist also für den Torwart
ausgeschlossen. Der Torwartwechsel ist dem Schiedsrichter anzuzeigen.
Spielball
Über den Spielball entscheidet der Ausrichter (keine Softbälle) der in den
verschiedenen Altersklassen nur mit für die Halle geeigneten und genehmigten Bällen
spielen lässt. Aufwärmbälle sind vom jeweiligen Verein selbst mitzubringen.
Ausrüstung der Spieler
(1) Die Spieler dürfen nur Sportschuhe mit heller Sohle tragen, um den Hallenboden
zu schonen.
(2) Bei gleicher Spielkleidung muss der erstgenannte Verein der Begegnung das
Trikot wechseln. Die jeweiligen Ausrichter der Turniere sind aufgefordert, zwei
verschiedenfarbige Leibchensätze bereit zu halten.
(3) Die Rückennummern müssen mit dem Hallenspielbericht übereinstimmen.
Spielzeiten
Die Spielzeiten sind nach den „Richtlinien für Hallenfußball“ festgelegt.
Im Kreis Passau gilt : A – B – Junioren 1 x 14 Minuten, evtl. Verläng. 6 Minuten
C – D – Junioren 1 x 12 Minuten, evtl. Verläng. 5 Minuten
E – F – Junioren 1 X 10 Minuten, evtl. Verläng. 4 Minuten
Höchstspielzeiten pro Tag sind nicht zu überschreiten. Die Spiele werden
grundsätzlich ohne Halbzeitwechsel durchgeführt.
Spielbestimmungen
Es gelten die Spielbestimmungen des § 11 der „Richtlinien für den Hallenfußball“
Hinweise zur Hallenbenützung
Spieler, Trainer und Betreuer sowie Schiedsrichter und sonstige zum Spiel gehörigen
Personen, dürfen die Hallen nur mit geeigneten Sportschuhen mit heller Sohle
betreten. Mit diesen Schuhen darf während des Turniers auch nicht ins Freie
gegangen werden (Salz, Split, Matsch usw.). Die Ausrichter üben das Hausrecht aus,
wobei sie bei Zuwiderhandlungen ein Verbot zum erneuten Betreten der Hallen
aussprechen können.
Die Kabinen sind nach Turnierende in einem einwandfreien Zustand zu verlassen. In
den Hallen und Kabinen ist ein striktes Rauch- und Alkoholverbot einzuhalten. Es
dürfen keine Glasflaschen in die Kabinen und in den Halleninnenraum mitgenommen
werden.
Für eventuell verursachte Schäden in Kabinen und Hallen haftet der Verein. Eine
Kabine nach dem Spiel ist die Visitenkarte des Vereines der diese benutzt hat.
Spielleitung
Alle Spiele in allen Altersklassen werden von geprüften Schiedsrichtern geleitet.
Ausrichter
Der jeweilige ausrichtende Verein wird den Teilnehmern vor Turnierbeginn
bekanntgegeben. Der Ausrichter stellt Umkleideräume, Ordnungsdienst,
Kassendienst, Sanitätsdienst (sollte bei jedem Turnier ausreichend und entsprechend
ausgebildet vorhanden sein) sowie die Hallenspielberichte.
Eintrittspreise
Erwachsene ( ausgenommen Rentner ) 2,50 € .
Rentner, Jugendliche und Studenten (mit Ausweis) 1,50 € .
Diese Vorgaben dürfen vom jeweiligen Ausrichter nicht überschritten werden.
Zeitplan
Die Mannschaften haben mindestens 30 Minuten vor Turnierbeginn anwesend zu sein,
damit die Passkontrolle mindestens 15 Minuten vor Turnierbeginn durchgeführt
werden kann.
Turnierleitung und Schiedsgericht
(1) Die Leitung und Durchführung der Turniere obliegt dem veranstaltendem Verein
oder Verbandsorgan. Die Turnierleitung soll aus mindestens drei Personen
bestehen. Sie wird durch geeignete Sportkameraden des Ausrichters gestellt, die
den spielenden Vereinen vor Turnierbeginn bekannt gemacht werden.
(2) Über Vorkommnisse (ausgenommen alle Entscheidungen des Schiedsrichters
während des Spieles) urteilt ein Schiedsgericht aus drei Personen, das ganz oder
teilweise aus der Turnierleitung gebildet werden kann. Das Schiedsgericht ist den
spielenden Vereinen ebenfalls vor Turnierbeginn bekannt zu machen. Satzung und
Ordnungen des BFV bleiben hiervon unberührt.
(3) Von der Turnierleitung ist eine Ergebnisliste zu führen und nach Abschluss des
Turniers mit den Spielerlisten (BFV-Hallenspielbericht) an den zuständigen
Spielleiter des BFV einzusenden.
(4) Tätlichkeiten/Unsportlichkeiten eines Spielers nach Spielschluss und zwischen
den einzelnen Spielen müssen durch das Schiedsgericht geahndet werden. Eine
entsprechende Meldung an die zuständige Spielbehörde (Spielleiter) ist
erforderlich (ggf. durch den SR).
(5) In den Regieraum haben wärend des Turniers nur die dafür zuständigen Personen
(Turnierleitung) Zutritt ! Keine Trainer, Spieler, SR oder Zuschauer !
Zuständige Spielleiter
Juniorenspielleiter Johann Asen für Landkreis und Stadt Passau, Kreis und Bezirk
Juniorenspielleiter Gerhard Jende für Landkreis Rottal/Inn
Die Juniorenspielleiter wünschen Spielern, Trainern und Betreuern viel sportlichen
Erfolg, vor allem verletzungsfreie Spiele, den Schiedsrichtern einen guten Pfiff, sowie
den Zuschauern viel Spaß und Freude beim Hallenfußball !
Mit sportlichen Grüßen
Euere Juniorenspielleiter
Fußballkreis Passau
