Richtlinien zur Junioren – Hallenmeisterschaft

2010 /2011

im Fußballkreis Passau

 

Veranstalter

Veranstalter ist der Bayerischen Fußball Verbandes, sowie der Fußballkreis Passau.

 

Rechtliche Grundlage

Die Fußballspiele in der Halle werden nach den „Richtlinien für Hallenfußball“ des

BFV, und den nachstehenden Ergänzungen für den Fußballkreis Passau durchgeführt.

Sagt eine Mannschaft die Teilnahme ab versucht die Kreisjugendleitung einen Ersatz

zu finden. Wird kein Ersatz gefunden bzw. erscheint ein Verein ohne Angabe von

Gründen nicht zum Turnier, erstellt die Turnierleitung einen neuen Spielplan. Die

ausgefallenen bzw. nicht stattfindenden Spiele werden dann jeweils mit 3 Punkten und

2:0 Toren für die verbleibenden Teilnehmer gewertet. Die Turnierleitung kann bei

entsprechender Erfordernis die Halbfinalpaarungen in den Endturnieren um die

Landkreis- oder Kreismeisterschaften (in allen Altersklassen) drehen. Die Kreismeister

sind verpflichtet bei der Bezirksmeisterschaft anzutreten.

 

Spielberechtigung

(1) Grundsätzlich gelten die Spielberechtigungsbestimmungen der Spiel- und

Jugendordnung (SpO, JO) entsprechend. Kann der Spielerpass nicht vorgelegt

werden, legitimieren sich Junioren analog nach § 18 (2) JO. Bei Fehlen eines oder

mehrerer Pässe sind die Spiele einzeln als verloren zu werten, wenn der Pass/die

Pässe nicht unmittelbar nach Spielschluss vom letzten Vorrundenspiel/Spiel des

Tages vom betroffenen Verein vorliegt/vorliegen.

(2) Vor Beginn des ersten Spieles hat jede teilnehmende Mannschaft eine Spielerliste

(BFV-Hallenspielbericht) der zum Einsatz kommenden Spieler bei der

Turnierleitung abzugeben, die bis zum Turnierende ergänzt werden kann.

(3) Die Passkontrolle ist jeweils vor dem ersten Einsatz eines Spielers durchzuführen.

Alle Spiele gelten passrechtlich ausnahmslos als Privatspiele.

(4) Bei Teilnahme von mehreren Mannschaften in der gleichen Altersklasse eines

Vereins, kann ein Spieler nur in einer Mannschaft pro Runde (Vorrunde,

Zwischenrunde, Endrunde) eingesetzt werden.

(5) Ein Spieler kann grundsätzlich nur an einem Turnier (egal welcher Altersklasse)

pro Tag teilnehmen. Ein Spieler kann aber an verschiedenen Tagen in

verschiedenen (erlaubten) Altersklassen seines Vereins teilnehmen.

 

Spielberechtigung für Teilnehmer der Sonderunden für C - D - E - F - Junioren

Sinn und Zweck der Sonderrunde ist, dass Spieler aus den zweiten Mannschaften

einen entsprechenden Hallenspielbetrieb angeboten bekommen. Sie sollen nicht dem

Leistungsdruck der 1. Mannschaften zum Opfer fallen und nur „Bankdrücker“ bleiben,

sondern selbst aktiv spielen können.

(1) Für die 2. Mannschaften der C – D – E – F - Junioren wird eine Sonderrunde mit

Vorrunde und Endturnier gespielt.

(2) Auf Landkreisebene kann ein Spieler nur in einer Mannschaft der gleichen

Altersklasse seines Vereins eingesetzt werden.

(3) Spieler die bereits in der 1. Mannschaft eingesetzt wurden (bzw. auf dem

Spielbericht standen) haben in den 2. Mannschaften kein Spielrecht.

(4) Beim Endturnier werden die Spielberichte der Teilnehmer mit den

Spielberichten der 1. Mannschaften verglichen. Wird ein Spieler, der in der 1.

Mannschaft auf dem Spielbericht stand trotzdem eingesetzt, werden die Spiele

mit 3 Punkten und 2:0 Toren für den Gegner gewertet.

 

Mannschaften

(1) Die Zahl der pro Spiel zugelassenen Spieler richtet sich nach der Spielfeldgröße.

Im Fußballkreis Passau sind in allen Hallen folgende Auswechselspieler

zugelassen: E - und F-Junioren ( 5 Feldspieler, 1 Torwart, 6 Auswechselspieler )

(2) D-Junioren bis A-Junioren ( 4 Feldspieler, 1 Torwart, 5 Auswechselspieler )

(3) Auf der Auswechselbank dürfen nur die Spieler sitzen, die zum jeweiligen Spiel

gehören, sowie maximal drei weitere Personen.

(4) Der Spielführer ist verantwortlich, dass die Zahl der Spieler seiner Mannschaft auf

dem Spielfeld die zugelassene Zahl nicht übersteigt.

(5) Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl Spieler im Spiel, so ist dieses

zu unterbrechen. Für die Dauer von 2 Minuten muss diese Mannschaft mit einem

Spieler weniger als zulässig spielen. Der Spielführer hat die Spieler zu bestimmen,

die das Spielfeld verlassen müssen.

(6) Ein fliegender Wechsel ist erlaubt. Das Verlassen und Betreten des Spielfeldes

muss immer von derselben Stelle erfolgen, und zwar von der Auswechselbank.

(Ausnahme: verletzte Spieler). Der Torwartwechsel in einer Mannschaft kann nur

während einer Spielruhe erfolgen. Ein fliegender Wechsel ist also für den Torwart

ausgeschlossen. Der Torwartwechsel ist dem Schiedsrichter anzuzeigen.

 

Spielball

Über den Spielball entscheidet der Ausrichter (keine Softbälle) der in den

verschiedenen Altersklassen nur mit für die Halle geeigneten und genehmigten Bällen

spielen lässt. Aufwärmbälle sind vom jeweiligen Verein selbst mitzubringen.

 

Ausrüstung der Spieler

(1) Die Spieler dürfen nur Sportschuhe mit heller Sohle tragen, um den Hallenboden

zu schonen.

(2) Bei gleicher Spielkleidung muss der erstgenannte Verein der Begegnung das

Trikot wechseln. Die jeweiligen Ausrichter der Turniere sind aufgefordert, zwei

verschiedenfarbige Leibchensätze bereit zu halten.

(3) Die Rückennummern müssen mit dem Hallenspielbericht übereinstimmen.

 

Spielzeiten

Die Spielzeiten sind nach den „Richtlinien für Hallenfußball“ festgelegt.

Im Kreis Passau gilt : A – B – Junioren 1 x 14 Minuten, evtl. Verläng. 6 Minuten

C – D – Junioren 1 x 12 Minuten, evtl. Verläng. 5 Minuten

E – F – Junioren 1 X 10 Minuten, evtl. Verläng. 4 Minuten

Höchstspielzeiten pro Tag sind nicht zu überschreiten. Die Spiele werden

grundsätzlich ohne Halbzeitwechsel durchgeführt.

 

Spielbestimmungen

Es gelten die Spielbestimmungen des § 11 der „Richtlinien für den Hallenfußball“

 

Hinweise zur Hallenbenützung

Spieler, Trainer und Betreuer sowie Schiedsrichter und sonstige zum Spiel gehörigen

Personen, dürfen die Hallen nur mit geeigneten Sportschuhen mit heller Sohle

betreten. Mit diesen Schuhen darf während des Turniers auch nicht ins Freie

gegangen werden (Salz, Split, Matsch usw.). Die Ausrichter üben das Hausrecht aus,

wobei sie bei Zuwiderhandlungen ein Verbot zum erneuten Betreten der Hallen

aussprechen können.

Die Kabinen sind nach Turnierende in einem einwandfreien Zustand zu verlassen. In

den Hallen und Kabinen ist ein striktes Rauch- und Alkoholverbot einzuhalten. Es

dürfen keine Glasflaschen in die Kabinen und in den Halleninnenraum mitgenommen

werden.

Für eventuell verursachte Schäden in Kabinen und Hallen haftet der Verein. Eine

Kabine nach dem Spiel ist die Visitenkarte des Vereines der diese benutzt hat.

 

Spielleitung

Alle Spiele in allen Altersklassen werden von geprüften Schiedsrichtern geleitet.

 

Ausrichter

Der jeweilige ausrichtende Verein wird den Teilnehmern vor Turnierbeginn

bekanntgegeben. Der Ausrichter stellt Umkleideräume, Ordnungsdienst,

Kassendienst, Sanitätsdienst (sollte bei jedem Turnier ausreichend und entsprechend

ausgebildet vorhanden sein) sowie die Hallenspielberichte.

 

Eintrittspreise

Erwachsene ( ausgenommen Rentner ) 2,50 € .

Rentner, Jugendliche und Studenten (mit Ausweis) 1,50 € .

Diese Vorgaben dürfen vom jeweiligen Ausrichter nicht überschritten werden.

 

Zeitplan

Die Mannschaften haben mindestens 30 Minuten vor Turnierbeginn anwesend zu sein,

damit die Passkontrolle mindestens 15 Minuten vor Turnierbeginn durchgeführt

werden kann.

 

Turnierleitung und Schiedsgericht

(1) Die Leitung und Durchführung der Turniere obliegt dem veranstaltendem Verein

oder Verbandsorgan. Die Turnierleitung soll aus mindestens drei Personen

bestehen. Sie wird durch geeignete Sportkameraden des Ausrichters gestellt, die

den spielenden Vereinen vor Turnierbeginn bekannt gemacht werden.

(2) Über Vorkommnisse (ausgenommen alle Entscheidungen des Schiedsrichters

während des Spieles) urteilt ein Schiedsgericht aus drei Personen, das ganz oder

teilweise aus der Turnierleitung gebildet werden kann. Das Schiedsgericht ist den

spielenden Vereinen ebenfalls vor Turnierbeginn bekannt zu machen. Satzung und

Ordnungen des BFV bleiben hiervon unberührt.

(3) Von der Turnierleitung ist eine Ergebnisliste zu führen und nach Abschluss des

Turniers mit den Spielerlisten (BFV-Hallenspielbericht) an den zuständigen

Spielleiter des BFV einzusenden.

(4) Tätlichkeiten/Unsportlichkeiten eines Spielers nach Spielschluss und zwischen

den einzelnen Spielen müssen durch das Schiedsgericht geahndet werden. Eine

entsprechende Meldung an die zuständige Spielbehörde (Spielleiter) ist

erforderlich (ggf. durch den SR).

(5) In den Regieraum haben wärend des Turniers nur die dafür zuständigen Personen

(Turnierleitung) Zutritt ! Keine Trainer, Spieler, SR oder Zuschauer !

 

Zuständige Spielleiter

Juniorenspielleiter Johann Asen für Landkreis und Stadt Passau, Kreis und Bezirk

Juniorenspielleiter Gerhard Jende für Landkreis Rottal/Inn

Die Juniorenspielleiter wünschen Spielern, Trainern und Betreuern viel sportlichen

Erfolg, vor allem verletzungsfreie Spiele, den Schiedsrichtern einen guten Pfiff, sowie

den Zuschauern viel Spaß und Freude beim Hallenfußball !

 

Mit sportlichen Grüßen

Euere Juniorenspielleiter

Fußballkreis Passau